Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist.
Durch die Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
I) Angebote/Preise/Kostenvoranschläge
Verbindliche Kostenvoranschläge, die schriftlich erstellt werden, sind kostenpflichtig. Im Falle der Auftragserteilung werden sie hingegen nicht verrechnet. Diese Kostenvoranschläge sind unseren Kunden gegenüber 6 Monate lang gültig.
II) Der Ort der Übergabe
bzw. Übernahme der Ware ist der Firmensitz der Firma Sima Gürtel GmbH, Brauhausgasse 2, A-9800 Spittal/Drau. Bei Vereinbarung des Versandkaufes gelten die jeweiligen Versand-, Liefer- und Zahlungsbedingungen laut jeweiliger Vereinbarung.
III) Gewährleistung und Garantie
Dem Kunden stehen bei Mängeln der Ware Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen zu: Der Unternehmer kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder nach seiner Wahl in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln beginnt mit Übergabe bzw. Übernahme der Ware durch den Käufer oder mit Ablauf der eingeräumten Übernahmsfrist. Ein erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. § 3 Konsumentenschutzgesetz findet nicht statt, soweit nicht Warenkäufe im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes getätigt werden. Unbeschadet der vorher angeführten Fristen verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach 6 Monaten ab Lieferung bzw. Ablauf der Abholfrist.
IV) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung unserer Forderungen aus der Lieferung – Werkleistung – (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten samt Anwaltskosten) unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer über den unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand zu treffen: Der Kunde hat den Unternehmer sogleich zu verständigen, falls von Dritten auf den Kaufgegenstand gegriffen wird (Exekutionsführung auf den Kaufgegenstand). Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Käufer uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorher-gehenden Bestimmungen ab. Wird Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentümer wird, tritt uns der Käufer im Sinne der vorhergehenden Bestimmung seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab.
V) Auflösung des Vertrages aus Verschulden des Kunden
Wird der Vertrag aus dem Verschulden des Kunden vor Lieferung der Ware oder Beginn der Arbeiten aufgelöst, so kann der Unternehmer vom Kunden als Ersatz einen Vergütungsbetrag in Höhe von zumindest 25 % des Kaufpreises oder Werkauftrages oder den gesetzlichen Schadenersatzbetrag beanspruchen. Das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB wird ausgeschlossen.
VI) Sonstige Vertragsbestimmungen
Ändert der Kunde vor Übernahme der Ware seine Adresse, so ist er verpflichtet, die Anschriftsänderung dem Unternehmer bekanntzugeben. Verabsäumt der Kunde die Bekanntgabe der Adressenänderung, so trägt er das Risiko, wenn er eine Verständigung des Unternehmers erhält. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Unternehmers gegenüber dem Kunden gelten als erfolgt, wenn sie an die dem Unternehmer zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden gerichtet werden. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Angebot enthaltenen persönlichen Daten vom Unternehmer automatisationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen.
Bei Klage eines Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, auch die Inkassospesen zu bezahlen.
VII) Bei Ausfolgung der Ware
ist der Kaufpreis bzw. Werklohn Zug um Zug (§ 1052 ABGB) zur Bezahlung fällig. Der Unternehmer hat das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 471 ABGB oder § 369 HGB.
VIII) Haftungsausschluss
Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer(n). Der Kunde verpflichtet sich, den Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und den Verkäufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies alles, sofern diese Haftungsausschlüsse nicht zwingendem Recht widersprechen.